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Zulassungsarbeit

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (in der Fächerverbindung) ist eine schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) anzufertigen. Diese ist rechtzeitig im jeweiligen Anmeldezeitraum für das Staatsexamen einzureichen. Ziel der Arbeit soll sein, dass das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten des Studierenden erkennbar wird. Aus dem Gutachten des Betreuers/der Betreuerin gehen die Vorzüge und Schwächen der Arbeit deutlich hervor.

Die rechtliche Grundlage für die Zulassungsarbeit bildet § 29 der LPO I.

Die Zulassungsarbeit kann dabei entweder

  • in einem Fach der Fächerverbindung (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) oder
  • in einem Fach der Erziehungswissenschaften (Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie)

angefertigt werden.

Theoretisch ist es auch möglich, die Zulassungsarbeit in einem Gebiet anzufertigen, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern sich über zwei Fächer erstreckt (Es gibt dann aber auch zwei Prüfer).

Fahrplan für die Zulassungsarbeit

  • Circa ein Jahr vor der Meldung zum Ersten Staatsexamen: Fach und Bereich wählen, in dem die Arbeit geschrieben werden soll und Kontakt mit möglichem Prüfer/möglicher Prüferin aufnehmen.         
  • Thema und Fragestellung mit dem Prüfer/der Prüferin absprechen: Es ist sinnvoll, Eigeninitiative zu zeigen und bereits mit einer Themenvorstellung bzw. Fragenstellung an den Prüfer/die Prüferin heranzutreten!
  • Die Zulassungsarbeit muss nicht angemeldet werden, aber die Abgabebestätigung muss rechtzeitig im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt eingegangen sein! Der genannte Zeitraum von einem Jahr ist zwar nur eine Empfehlung, sollte aber eingehalten werden! Es ist ratsam, früh mit dem Verfassen zu beginnen, um einen Puffer zu haben, zum Beispiel bei unvorhergesehenen Zwischenfällen.
  • Anfertigen der Zulassungsarbeit: Jede Universität hat Informationen dazu, wie die schriftliche Hausarbeit aufgebaut werden soll. Vor dem Schreiben ist es also notwendig, sich (beim Prüfer/bei der Prüferin) darüber zu informieren, welche formalen Anforderungen an die Zulassungsarbeit gestellt werden. Während des Schreibprozesses sollte immer wieder Rücksprache mit dem Prüfer/der Prüferin gehalten werden.
  • Fristgerechte Abgabe: Die Zulassungsarbeit muss beim Prüfer/bei der Prüferin im Anmeldezeitraum zum Ersten Staatsexamen in der grundständigen Fächerverbindung abgegeben werden und die Abgabebestätigung beim Prüfungsamt eingereicht werden: 1. Juni bis 1. August beim Frühjahrstermin bzw. 1. Dezember bis 1. Februar beim Herbsttermin. 
  • Korrektur und Erstellen des Gutachtens: Der Prüfer/die Prüferin korrigiert die Arbeit und erstellt ein Gutachten. Dieses leitet der Prüfer/die Prüferin dann zusammen mit der korrigierten Hausarbeit an die Außenstelle des Prüfungsamtes (bis Dezember für den Frühjahrstermin bzw. bis Juni für den Herbsttermin)

Möglichkeit der Verlängerung der Abgabefrist

Ihr könnt mit Eurem Prüfer/Eurer Prüferin abklären, die Abgabefrist der Zulassungsarbeit um maximal zwei Monate zu verlängern (1. Oktober bzw. 1. April).

Umfang und Gewichtung

Mit der Zulassungsarbeit werden 10 bzw. 12 ECTS-Punkte erworben (universitäre Unterschiede). Die Qualität einer Arbeit ist nicht abhängig von der Anzahl der Seiten. Der Umfang richtet sich nach der Art der Ausrichtung und dem Thema und sollte in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin festgelegt werden.

Anerkennung einer Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium als Zulassungsarbeit

Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschlussarbeit aus einem vorangegangenen Studium anerkannt werden:

  • eine als ausreichend zur Verleihung der Doktorwürde angenommene wissenschaftlich Arbeit
  • eine als ausreichend befundene Diplom-, Magister- oder Masterarbeit
  • eine als ausreichend befundene Bachelorarbeit, wenn die zugrunde liegende Bachelor-Prüfungsordnung einen Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten vorsieht
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