Der Hauptpersonalrat ist die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Dienstherrn (Kultusminister bzw. Kultusministerium). Im Rahmen der regulären Personalratswahlen, die alle fünf Jahre stattfinden und alle Bereiche – Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat und örtlichen Personalrat – umfassen, wird der Hauptpersonalrat (HPR) als Vertretung aller staatlichen Lehrkräfte gegenüber dem Kultusministerium neu gewählt. Stellvertretend für rund 30.000 Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien stehen dem HPR fünf Sitze zu.
Das stärkste Beteiligungsrecht der Personalvertretung ist die Mitbestimmung. Viele Entscheidungen des Dienstherrn bedürfen, um umgesetzt werden zu können, der Zustimmung des Hauptpersonalrates. Das betrifft im Besonderen:
Der Hauptpersonalrat
Eine erfolgreiche Vertretung zur Wahrung Ihrer Interessen im Bereich der staatlichen Gymnasien benötigt ein enges Miteinander von Personalvertretung und Berufsverband. Viele Bereiche, die den Rechtsstatus der Lehrkräfte als Beamte betreffen (z.B. Dienstrecht, Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht), werden nicht im Kultusministerium, sondern anderswo entschieden: Im Finanzministerium, am Kabinettstisch, im Bayerischen Landtag (in Ausschüssen, im Plenum, vorab in Fraktionsgremien) oder sogar auf europäischer Ebene. Gegenüber diesen „Mit“- oder „Über“-Dienstherren hat der Hauptpersonalrat kein Mandat, allenfalls kann er über relativ schwache und indirekte Möglichkeiten, durch das Initiativrecht oder über gesetzlich fixierte Beteiligungsformen, versuchen, über das Kultusministerium Einfluss zu nehmen. Eine wirksame Durchsetzung Ihrer Interessen erfordert deswegen ein zusätzliches politisches – das bedeutet konkret ein verbandspolitisches – Mandat. Für eine erfolgreiche Hauptpersonalratsarbeit ist der Rückhalt und das Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in unserem Berufsverband, dem bpv, unentbehrlich. Es ist sinnvolle Praxis, dass die Mitglieder der Gruppe der Lehrer an Gymnasien im Hauptpersonalrat jeweils auch ein wichtiges Referat im bpv führen und Teil des Hauptvorstandes sind. Denn eine hohe Zustimmung zu den Kandidatinnen und Kandidaten des bpv bei der HPR-Wahl stärkt den bpv bei den berufspolitischen Verhandlungen mit politischen Gremien und die Hauptpersonalräte gegenüber dem Kultusministerium.