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Das Referendariat

Nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens beginnen für den Kandidaten mit dem Referendariat die letzten zwei Jahre bis zum vollständig ausgebildeten Gymnasiallehrer.

Der Vorbereitungsdienst ist durch folgende Rechtsquellen geregelt, die auch im „Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen“ abgedruckt sind:

  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG).

Detaillierte Ausführungen enthalten zudem noch die Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG), welche aufgrund einer Initiative der rjv hier abrufbar sind.

Das Referendariat kann entweder im Februar oder im September angetreten werden. Die folgende Übersicht zeigt den groben Ablauf des Referendariats:

Erster Ausbildungsabschnitt

(1. Halbjahr)

  • erster Einblick in die Unterrichtstätigkeit durch Hörstunden und Hospitationen bei den Seminarlehrern und erste eigene Lehrversuche
  • etwa sechs Wochen nach Beginn: Übernahme von Klassen für zusammenhängenden Unterricht (ca. 6-8 Wochenstunden) in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern
  • regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer und den Betreuungslehrer
  • erste Prüfungslehrprobe gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnittes

Zweiter Ausbildungsabschnitt

(zweites und drittes Halbjahr an einer oder zwei Einsatzschulen)

  • eigenverantwortlicher Unterricht (i.d.R.) mit 11 bis 17 Wochenstunden (Ausnahme bildet das sogenannte familienfreundliche Referendariat* mit 10 Wochenstunden)
  • Unterrichtsbesuche durch die Betreuungslehrer (mind. 3 pro Fach / Halbjahr)
  • Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter der Einsatzschule (1 pro Halbjahr)
  • zweite Lehrprobe (wahlweise im 1. oder 2. Halbjahr des Einsatzes)
  • Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit

Dritter Ausbildungsabschnitt

(4. Halbjahr, wieder an der Seminarschule)

  • Übernahme von Klassen für bis zu 10 Stunden zusammenhängenden Unterrichts in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern.
  • Regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer und den Betreuungslehrer
  • Dritte Lehrprobe
  • Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen: Kolloquium in Pädagogik und pädagogischer Psychologie – kurz nach Beginn des 3. Ausbildungsabschnitts – und drei mündliche Prüfungen (1. Fach, 2. Fach, Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung / Schulkunde/Schulrecht) gegen Ende des 3. Ausbildungsabschnitts (evtl. Prüfung im Erweiterungsfach)

*Das familienfreundliche Referendariat

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, gibt es in Bayern seit Frühjahr 2019 erstmals auch für Lehramtsreferendare die Möglichkeit auf eine familienpolitische Teilzeit während der Ausbildung (Referendariat). D.h. für Mütter und Väter mit einem oder mehreren zu betreuenden Kind/-ern wird die Möglichkeit geboten, auf eigenen Antrag während des Zweigschuleinsatzes (zweiter Ausbildungsabschnitt) die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Woche zu reduzieren, „soweit keine dienstlichen Belange entgegenstehen und die Struktur und die Erfordernisse der Ausbildung es zulassen”.

Damit ist für zahlreiche junge Mütter und Väter an den bayerischen Gymnasien ein weiterer wesentlicher Grundstein der Selbstbestimmung  möglich, der ihnen eine flexiblere und selbstbestimmtere Lebens- und Berufsgestaltung erlaubt. Angesichts der Tatsache, dass einige junge Mütter und Väter auf das zusätzliche  Geld aus der Abrechnung der Überstunden nicht verzichten möchten, ist die Reduktion der Stundenzahl freiwillig und geschieht nur auf eigenen Antrag. Ein solcher Antrag ist seit Frühjahr 2019 möglich und wird wird über das übliche Formular „Wünsche für den Einsatz im 2. Ausbildungsabschnitt“ gestellt, das alle Studienreferendare  im ersten Ausbildungsabschnitt erhalten. Unter Punkt 5 (optional) wird hier die Möglichkeit aufgeführt, „zur tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes nicht zur Unterrichtsaushilfe herangezogen und somit nur mit 10 Wochenstunden eingesetzt zu werden“. Ein entsprechender Nachweis muss dem Antrag als Anlage beigefügt werden.

Mit dem „familienfreundlichen Referendariat“ ist ein zentraler Vorschlag der Referendar und Jungphilologenvertretung (rjv) des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) politisch umgesetzt worden. Das familienfreundliche Referendariat ist ein wichtiges Zeichen an alle jungen Kolleginnen und Kollegen mit Kind und Familie. Die rjv versteht dieses Ansinnen als eine öffentlich dokumentierte Wertschätzung der unverzichtbaren Leistung junger Familien für den Fortbestand unserer Gesellschaft. Erziehung von Kindern und Zusammenleben in einer familiären Gemeinschaft sind selbst  Lebensschule. Sie gehören zusammen und es ist gut, dass dies gerade auch von staatlicher Seite honoriert und gefördert wird. Es ist überfällig, dass die zusätzlichen Stunden, die Referendare im zweiten Ausbildungsabschnitt leisten müssen, auf Antrag reduziert werden können. Jetzt kann jeder selbst entscheiden: Gebe ich zusätzliche Stunden bei mehr Entgelt oder leiste ich nur den für die Ausbildung  erforderlichen Dienst ab, um mich mehr um meine Familie kümmern zu können?

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