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Versicherungen und Vorsorge

Viele Studienreferendare wechseln in diesem Lebensabschnitt aus der elterlichen und studentischen Versicherung in eigene Verträge und haben intensiven Beratungsbedarf.

Letztendlich muss immer unterschieden werden zwischen Pflichtversicherungen, weiteren Versicherungen zur Absicherung existenzgefährdender Risiken und sonstigen Versicherungen, die nicht zwingend notwendig sind. Zu den Pflichtversicherungen gehören die Kranken- und die Pflegeversicherung. Eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden; ebenso ist eine Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Zu den zusätzlichen Versicherungen zählen unter anderem die Rechtsschutzversicherung, die private Unfallversicherung und Ähnliches.

Erfolgt nach dem Referendariat die Übernahme in den Staatsdienst, ändert sich für die oben beschriebenen Versicherungen wenig, außer dass die Beiträge durch den Wegfall des „Berufsanfänger-Bonus“ angepasst und wohl in den meisten Fällen deutlich steigen werden, so zum Beispiel bei der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Besonders bei Arbeitslosigkeit und/oder vermindertem Einkommen überlegt sich aber jeder, welche Versicherungen wirklich nützlich sind und welche nicht. Auch hierzu sollte man immer unterschiedliche Informationsquellen heranziehen, um sich eine möglichst objektives Bild machen zu können.

Generell sollte man nach Abschluss des Referendariats unbedingt Kontakt mit seiner Versicherungsgesellschaft aufnehmen und nach Anpassungen fragen, bevor man eine Versicherung kündigt.

Um Euch einen ersten Überblick über die Versicherungen zu erleichtern, haben wir im Folgenden den wichtigsten Infos für Euch zusammengetragen.

Krankenversicherung

Als Beamter auf Widerruf ist man im Referendariat nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterworfen. Daher bekommt man tatsächlich angefallene Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherrn anteilig erstattet – die so genannte Beihilfe. Die Gewährung von Beihilfeleistungen ist in Bayern durch Art. 96 BayBG und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBHV) geregelt.

Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn und deckt nicht die vollständigen Kosten. Für den anderen Teil muss man selbst vorsorgen. Dies geschieht in der Regel durch eine so genannte private beihilfekonforme Krankenversicherung.

Viele Versicherungen bieten besonders preisgünstige Beamtenanwärtertarife an. Diese weisen in Teilbereichen gegenüber dem Haupttarif Leistungsbeschränkungen auf. Die vorgesehenen Altersbeschränkungen dieser Tarife sind bei den einzelnen Versicherungen verschieden. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird der Vertrag meist automatisch in einen Vertrag des Haupttarifs umgewandelt.

Rentenversicherung

Während des Vorbereitungsdienstes ist man als Studienreferendar Beamter auf Widerruf und unterliegt somit nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Sollte man nach dem Referendariat aus dem Staatsdienst ausscheiden (etwa mangels Übernahme ins Beamtenverhältnis), wird in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes nachversichert.
Das Formular zur Nachversicherung erhält man in der Regel von der zuständigen Bezügestelle nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes automatisch zugesandt. Es kann aber auch unter hier heruntergeladen werden.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Das Thema Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit ist gleichermaßen komplex wie wichtig. Der Versicherungsmarkt im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen ist für den Laien jedoch nahezu unüberschaubar, da die Versicherungsunternehmen eine facettenreiche Auswahl an unterschiedlichen Angeboten feilhalten.

Grundsätzlich muss nämlich zunächst zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit unterschieden werden. Denn es gilt: Dienstunfähigkeit bedeutet nicht gleichzeitig Berufsunfähigkeit. Darum ist es für Beamte wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine so genannte „Beamtenklausel“ enthält, die sie im Falle der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung absichert.

WICHTIG: Für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gelten andere Regelungen. In diesen Dienstverhältnissen hat man nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen!

Gerade im Hinblick auf die inhaltlichen und qualitativen Unterschiede der Versicherungsbedingungen muss das Vertragswerk im Wortlaut kritisch überprüft werden, bevor man sich zum Abschluss entscheidet. Ratsam ist auch der Vergleich mehrerer Angebote.

Privat- und Diensthaftplichtversicherung 

Im bpv-Mitgliedsbeitrag enthalten sind eine Privat- und Diensthaftplichtversicherung, die auch den Verlust fremder Schlüssel abdecken (Schulschlüssel, Schlüsselkarten oder Schlüssel der Mietwohnung). 

Die Privathaftpflichtversicherung des bpv gilt nicht nur für das Verbandsmitglied, sondern auch für die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen (z.B. Ehegatte, Kinder). 

Weitere Informationen zu unseren Versicherungen findet Ihr hier.

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