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Der Örtliche Personalrat

Personalratsarbeit an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen

An den bayerischen Gymnasien, Beruflichen Oberschulen sowie Realschulen gibt es eine zweistufige Personalvertretung: 

  • Örtlicher Personalrat an der jeweiligen Schule
  • Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Der Personalrat wird wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 

Die Arbeit des Personalrats an den staatlichen Gymnasien spielt sich innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens, dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG), ab. Dieses begrenzt und beschützt gleichzeitig den Tätigkeitsbereich der Personalratsarbeit, die sich vorrangig damit befasst, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. 

Im Folgenden erhalten Sie einen groben Überblick über die Personalratsarbeit an der Schule. Detaillierte Informationen erhalten Mitglieder in unserem Mitgliederbereich. 

 

Formen der Arbeit

  • Nicht-förmliche Beteiligungsmöglichkeiten, wie das Entgegennehmen von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigen
  • Mitbestimmung: Beispielsweise bei Einstellungen, Beförderungen, Anordnungen und Funktionsübertragungen
  • Mitwirkung in Personal-, Sozial, und Organisationsangelegenheiten
  • Anhörung: beispielsweise vor der Einreichung der Personalanforderungen oder bei Entlassungen

 

Praxis der Personalratsarbeit 

  • Personalräte haben das Recht auf Information: Zur Durchführung seiner Aufgaben muss der Personalrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet werden.
  • Der Personalrat hat die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
  • I.d.R. einmal wöchentlich sollte der Vorsitzende des ÖPR zur Personalratssitzung einladen.
  • In den Monatsgesprächen zwischen Schulleitung und Personalrat werden alle Vorgänge besprochen, die die Beschäftigten wesentlich berühren.
  • Einmal pro Kalenderhalbjahr ist eine Personalversammlung zu organisieren.

Der bpv erklärt die Aufgaben des ÖPR und des HPR

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