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Erweiterungsfach

Zusätzlich zu den zwei Unterrichtsfächern (grundständige Fächerkombination) kann eine Erweiterung hinzugenommen werden. Diese ist zwar nicht notwendig, bei manchen Fächerkombinationen aber aufgrund der Verbesserung der Einstellungschancen durchaus sinnvoll.

 

Mit welchen Fächern kann ich erweitern?

Die Erweiterung kann entweder ein weiteres Unterrichtsfach sein, eine pädagogisch-psychologische Qualifikation (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie oder Medienpädagogik), eine sonderpädagogische Qualifikation oder eine weitere, ausschließlich nachträgliche Erweiterung (z.B. Darstellendes Spiel, Türkisch, Polnisch, Chinesisch, Tschechisch, Deutsch als Zweitsprache). Über alle Möglichkeiten gibt das Kultusministerium Auskunft:  Erweiterungsfächer: Diese Kombinationen funktionieren.

Freilich kann auch mit mehr als einem Fach bzw. Qualifikation erweitert werden. Welche Erweiterungen genau möglich sind, hängt vom Lehrangebot der jeweiligen Universität ab. Informationen hierzu stehen auf den Webseiten der Universitäten bereit.  

Wann sollte man mit dem Studium eines Erweiterungsfaches beginnen?

Wie so oft gibt es darauf keine eindeutige Antwort. Grundsätzlich ist es ratsam, erst im zweiten oder dritten Semester mit einem Erweiterungsfach zu beginnen, da es zunächst erst einmal wichtig ist, sich an den universitären Betrieb und die Anforderungen des Studiums zu gewöhnen. Aber auch in späteren Semestern oder gar am Ende des Studiums sind Erweiterungen problemlos möglich. All dies kann natürlich Auswirkungen auf die Studiendauer haben. Die Staatsexamensprüfung für das Erweiterungsfach ist auch im Referendariat oder danach jederzeit möglich (siehe dazu grundständige oder nachträgliche Erweiterung).

Prüfungsleistungen

In vielen Erweiterungsfächern müssen keine ECTS-Punkte nachgewiesen und folglich auch keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Ein freiwilliges Mitschreiben und Erwerben der ECTS-Punkte ist natürlich trotzdem möglich.

Für bestimmte Fächer müssen Prüfungsleistungen erbracht werden bzw. das Bestehen von bestimmen Modulen muss nachgewiesen werden. Es ist ratsam, hierzu Informationen von der Studienberatung der jeweiligen Universität einzuholen.

Grundständige oder nachträgliche Erweiterung

Eine grundständige Erweiterung liegt dann vor, wenn im Erweiterungsfach auch die Zweite Staatsprüfung am Ende des Referendariats abgelegt wird. Hierbei kann die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach auch zwischen dem „regulären“ Studienabschluss (Erstes Staatsexamen in der grundständigen Fächerverbindung) und dem Referendardienst abgelegt werden; spätestens sogar noch im ersten Jahr des Referendariats! 

Eine nachträgliche Erweiterung liegt dann vor, wenn das Zweite Staatsexamen im Erweiterungsfaches nicht abgelegt wird. Dies ist der Fall, wenn man beispielsweise erst nach dem Referendariat die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegt oder das Erweiterungsfach schlicht nicht ins Referendariat mitgenommen wird. Bei der Berechnung der Gesamtnote (Einstellungsnote) wird für die Zweite Staatsprüfung dann ein fiktiver Notenwert von 2,5 angenommen.

Aber: Für grundständige Erweiterungen gibt es in einigen Fällen größere Notenboni, während es für nachträgliche Erweiterungen manchmal keinen Notenbonus gibt und der fiktive Notenwert von 2,5 kann natürlich in einer wirklich abgelegten Zweiten Staatsprüfung übertroffen werden. Eine grundständige Erweiterung kann sich also lohnen.

Notenbonus durch das Erweiterungsfach und Berechnungsverfahren der Einstellungsnote

In vielen Erweiterungsfächern kann man von einem Notenbonus profitieren (von 0,15 bis zu 0,5 Prozentpunkten). Die Boni sind aber immer nur für ein Einstellungsjahr gültig und können sich dementsprechend verändern oder wegfallen!

Für bestimmte Fächerkombinationen gibt es zudem besondere Einstellungsboni. Beispielsweise gibt es bei der Fächerkombination Latein/Griechisch einen Bonus von 0,35 Prozentpunkten bei einer nachträglichen Erweiterung und bei einer grundständigen Erweiterung sogar einen Bonus von 0,5.

Einen Überblick über das Berechnungsverfahren der Einstellungsnoten und die aktuellen Notenboni (Stand 2022) erhaltet Ihr hier.

Staatsexamen und Zeitpunkt des Examens im Erweiterungsfach

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach unterscheidet sich im Umfang nicht von dem eines grundständig studierten Faches. Ihr schreibt also dieselbe Prüfung!

Es gibt drei Zeitpunkte, um das Staatsexamen im Erweiterungsfach zu schreiben:

  1. Zusammen mit dem EWS-Staatsexamen
  2. Zusammen mit den Staatsexamina in der grundständigen Fächerverbindung
  3. Oder alleine nach dem Ablegen der Ersten Staatsexamina in der grundständigen Fächerkombination (immer jeweils zu den Herbst- oder Frühjahrsterminen)

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung ist von einem Ablegen des Examens zusammen mit den beiden Unterrichtsfächern aber eher abzuraten, um eine möglichst gute Leistung in der grundständigen Fächerkombination zu ermöglichen.  

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ganz normal zu den Anmeldezeiträumen: Für die Staatsexamensprüfungen im Frühjahr vom 1. Juni bis zum 1. August; für die Termine im Herbst vom 1. Dezember bis zum 1. Februar.

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