Das Betriebspraktikum soll der Vermittlung eines tieferen Einblicks in die Berufswelt außerhalb des Schulbereiches dienen. Es muss in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb absolviert werden.
Das Betriebspraktikum ist Zulassungsvoraussetzung für die Staatsexamen in der grundständigen Fächerverbindung!
Zeitpunkt: | Kann ganz oder teilweise auch vor Studienbeginn abgeleistet werden. Es muss aber nach dem Abitur absolviert werden. |
Umfang: | 8 Wochen, Aufteilung möglich (mindestens 2-Wochen-Blöcke) |
Organisation: | Das Praktikum wird selbstorganisiert! |
Nachweis: | Das erfolgreiche Absolvieren wird über das entsprechende Formular durch Unterschrift und Firmenstempel nachgewiesen. |
Hinweis: Studierende, die eine Fächerverbindung mit dem Fach Wirtschaft/Recht studieren, müssen das Betriebspraktikum durch ein kaufmännisches Praktikum ersetzen. Informationen dazu erhaltet Ihr von Eurer Uni oder bei den Prüfungsämtern.