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Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum soll der Vermittlung eines tieferen Einblicks in die Berufswelt außerhalb des Schulbereiches dienen. Es muss in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb absolviert werden.

Das Betriebspraktikum ist Zulassungsvoraussetzung für die Staatsexamen in der grundständigen Fächerverbindung!

Zeitpunkt:       Kann ganz oder teilweise auch vor Studienbeginn abgeleistet werden. Es muss aber nach dem Abitur absolviert werden.
Umfang:  8 Wochen, Aufteilung möglich (mindestens 2-Wochen-Blöcke)
Organisation: Das Praktikum wird selbstorganisiert! 
Nachweis: Das erfolgreiche Absolvieren wird über das entsprechende Formular durch Unterschrift und Firmenstempel nachgewiesen.

Hinweis: Studierende, die eine Fächerverbindung mit dem Fach Wirtschaft/Recht studieren, müssen das Betriebspraktikum durch ein kaufmännisches Praktikum ersetzen. Informationen dazu erhaltet Ihr von Eurer Uni oder bei den Prüfungsämtern. 

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