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Das erste Staatsexamen

Mit der ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) wird das universitäre Studium abgeschlossen. Hiermit wird die Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben.

Das erste Staatsexamen wird in den beiden Fächern der grundständigen Fächerverbindung, in den Erziehungswissenschaften (EWS) und eventuell in einem oder mehreren Erweiterungsfächern abgelegt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Anmeldung

Wichtig: Genaue Informationen sind immer vom jeweiligen Prüfungsamt einzuholen!

Die Anmeldung erfolgt beim jeweils zuständigen Prüfungsamt und zusätzlich online beim Kultusministerium. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars ist dieses auszudrucken und gemeinsam mit den anderen benötigten Unterlagen bei der jeweiligen Außenstelle des Prüfungsamtes persönlich abzugeben.

Unterlagen zur Anmeldung:

  • Ausgedrucktes und unterschriebenes Formular der Online-Anmeldung
  • Studienverlaufs- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde in amtlich beglaubigter Form (nur bei Erstanmeldung)
  • Transcript of Records (kann nachgereicht werden; rechtzeitig vor dem Prüfungstermin)
  • Praktikumsnachweis
  • ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen (z.B. Latein)

Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung ausgestellt. Diese solltet Ihr gut verwahren, um im Zweifelsfall Eure rechtzeitige Anmeldung nachweisen zu können!

Anmeldezeiträume:

Für die Staatsexamensprüfungen im Frühjahr muss die Anmeldung vom 1. Juni bis zum 1. August erfolgen; für die Termine im Herbst vom 1. Dezember bis zum 1. Februar.

 

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