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Berechnung von Ruhestandsbezügen

Sie möchten wissen, wie sich eine Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, eine mögliche Dienstunfähigkeit oder Sabbatjahre auf das Ruhegehalt auswirken?

Kein Problem! Als bpv-Mitglied können Sie kostenfrei unseren Service zur Berechnung des Ruhegehalts nutzen. 

Laden Sie dazu bitte das Formblatt herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es - am besten per Email - an unseren Ansprechpartner für Ruhestandsfragen, Senioren und Hinterbliebene. 

Ihr Ansprechpartner

Wilhelm Renner

Referat Ruhestandsfragen, Senioren und Hinterbliebene

E-Mail: renner@bpv.de

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