>

Mehrarbeit

Auch Lehrkräfte werden von „Überstunden“ nicht verschont. Mehrarbeit im Schuldienst liegt dann vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Gründen über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtszeit hinaus Unterricht erteilen. Außerunterrichtliche Dienstpflichten, Vor- und Nachbereitung von Unterricht sowie die Teilnahme an Schülerfahrten (Wichtig: Gilt bei angestellten Lehrkräften nur in Vollzeit) werden nicht als Mehrarbeit anerkannt – diese sind bereits mit dem Gehalt/den Beamtenbezügen abgegolten. Mehrarbeit kann aber auch in folgenden Fällen vorliegen:

  • Probeunterricht
  • Studien- und Projekttage, soweit sie sich als Unterricht darstellen
  • Unterricht, der außerhalb des Schulgeländes stattfindet (nicht: schulische Veranstaltungen oder dienstliche Aufgaben)
  • krankheitsbedingt ausgefallene Stunden, die von derselben Lehrkraft zusätzlich zu ihrem eigenen Unterricht nachgeholt wurden

Weitere Informationen zum Thema finden finden Sie im Mitgliederbereich.

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!